IMPRESSUM UND AGB

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AGB

AGB für Käufer und Mieter

Angebote: Die Angaben in unseren Angeboten sind freibleibend und unverbindlich. Sie beruhen auf Kundeninformationen und sind nachzuprüfen. Bei Objekten ausserhalb Deutschlands ist hierfür zwingend ein Anwalt ein gerichtlich zugelassener Übersetzer und bei Bedarf ein Bauingenieur / Geometer mit Kenntnissen der landestypischen Gesetze und Gepflogenheiten einzuschalten. Der Makler übernimmt keinerlei Haftung für Angaben in Exposés, Prospekten, Beschreibungen, Internetseiten und Ähnliches., da sie ausschließlich vom Objektanbieter erteilt wurden. Objektnachweise können per Briefpost, per Fax oder per E-Mail an den Auftraggeber zugestellt werden und/oder vor Ort durch Besichtigungen erfolgen..

Diskretion: Unsere Angebote sind nur für den Empfänger / Auftraggeber bestimmt und dürfen Dritten nicht weitergegeben werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Rechtsgeschäft mit dem nachgewiesenen Objekt zustande, so hat der Auftraggeber ein erweitertes Provisionsversprechen in Höhe der im Erfolgsfalle anfallenden Provision zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zu erfüllen. Die Weitergabe der durch den Makler erteilten Informationen – insbesondere die Weitergabe des Nachweises an Dritte durch den Auftragsgeber ist nur nach schriftlicher Zustimmung durch den Makler gestattet. Andernfalls haftet er - unbeschadet eines weiteren Schadensersatzanspruchs - im Falle des Vertragsschlusses durch den Dritten auf die entgangene Provision des Nachweises.

Bekanntgabe: Ist dem Auftraggeber das nachgewiesene Objekt zum Zeitpunkt des Nachweises bereits bekannt, so hat er dies unverzüglich mitzuteilen. Hierbei hat er Zeitpunkt und Anbieter schriftlich zu benennen. Auf Verlangen ist Kenntnis und Zeitpunkt zu belegen. Verstöße gegen diese Verpflichtung begründen einen Schadensersatzanspruch des Maklers.

Wird das nachgewiesene Objekt später nochmals von Dritten angeboten, so hat der Auftraggeber dieses als bekannt zurückzuweisen, um die Kausalität der Maklertätigkeit nicht zu gefährden.

Auftrag: Die Aufnahme von Verhandlungen bedeutet Auftragserteilung und gleichzeitig auch Anerkennung der AGB. Der Vertrag über ein nachgewiesenes Objekt ist uns sofort mitzuteilen.

Provision: Diese entsteht und ist fällig, wenn aufgrund unseres Nachweis- oder Vermittlungserfolges ein Rechtsgeschäft (Kauf / Pacht / Miete / Beteiligung / Rente / Mietkauf etc.) ursächlich, mitursächlich oder in Zwangsversteigerung zustande kommt. Ein Vertrag wie z. B. Pacht, statt Kauf, abgeschlossen wird. Ein Rechtsgeschäft zu Bedingungen erfolgt, welche vom ursprünglichen Angebot inhaltlich abweichen. Die Provision ist, soweit nicht anders vereinbart zum Notartermin fällig.

1. Die Maklerfirma Albrecht Immobilien, International, Strasse der Einheit 39, 98596 Trusetal, Inhaber: Gesine Albrecht erhält für den Nachweis und/oder die Vermittlung von Vertragsgelegenheiten eine Provision in nachstehend aufgeführter Höhe zzgl. jeweils gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer (z.Zt. 16 %):

a) bei Kaufverträgen oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften in Deutschland 5 % vom Kaufpreis;

b) bei Kaufverträgen oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften außerhalb Deutschlands 3 % vom Kaufpreis;

c) bei Vermietung, Verpachtung, Leasing oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften zwei Monatspreise; dies sind die vom Objektabnehmer zu zahlenden Beträge zzgl. aller sonstigen Zuwendungen und geldwerten Leistungen, mit Ausnahme der Nebenkosten und etwaiger Mehrwertsteuer.

Die vorstehenden Provisionssätze sind mangels abweichender Vereinbarung vom Objektabnehmer an den Makler oder an eine von Ihm schriftlich bestimmte Bevollmächtigte dritte Person zu zahlen. Sie gelten, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich eine andere Provision ausgewiesen ist.

2. Mit Abschluss des Hauptvertrages ist die Provision verdient. Sie ist dann auch zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug der Provision oder eines Aufwendungsersatzes sind vom Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Basiszinssatz des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes, mindestens jedoch 6 % zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.

Diverse: Wir sind auch für den Verkäufer und Verpächter als Makler tätig. Vereinbarungen und Zusicherungen, die von den AGB's abweichen, bedürfen der Schriftform. Die Unzulässigkeit einer Bestimmung berührt die Gültigkeit der Übrigen nicht. An die Stelle von evtl. unwirksamer Bestimmungen treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Regelungen.